Schlechtwetterentschädigung Bau: Was du 2026 bekommst

Die kurze Antwort
Bei Schnee, Dauerregen oder grosser Kälte muss dein Betrieb die Arbeit im Freien unterbrechen, das verlangt der Landesmantelvertrag (LMV). Für die ausgefallenen ganzen und halben Tage bekommst du dann in der Regel 80 Prozent deines Lohns, am normalen Zahltag und von deinem Arbeitgeber. Die Arbeitslosenversicherung zahlt ihm das später zurück, ausser für die Karenztage, meist zwei im Monat, die er selbst trägt. Beantragen musst du nichts.
So weit stimmen fast alle Seiten überein, die man zur Schlechtwetterentschädigung findet. Nur sind sie für Arbeitgeber geschrieben: Formulare, Fristen, Adressen der Ämter. Was auf deiner Lohnabrechnung passiert, warum zuerst deine Überstunden verschwinden und was der neue LMV dir an solchen Tagen sichert, steht dort kaum. Wir haben das Arbeitslosenversicherungsgesetz, die Verordnung dazu, die Broschüre des SECO und den LMV 2026 bis 2031 gelesen und an einem Beispiel nachgerechnet.
Wann auf dem Bau nicht gearbeitet wird
Die Regel steht in Art. 30 des Landesmantelvertrags, der seit dem 1. April 2026 in seiner neuen Fassung für allgemeinverbindlich erklärt ist. Gefährdet das Wetter deine Gesundheit oder macht es einen effizienten Arbeitsablauf unmöglich, sind Bauarbeiten im Freien zu unterbrechen, soweit das technisch geht. Der Vertrag zählt Hitze, Regen, Schnee, Blitzschlag und grosse Kälte auf.

Eine Temperatur oder eine Regenmenge, ab der Schluss ist, nennt weder der LMV noch das Gesetz. Entscheiden muss dein Arbeitgeber, und vorher muss er die Betroffenen anhören. Sag also deinem Polier, wenn du eine Arbeit bei Eis oder Sturm für gefährlich hältst. Wird unterbrochen, gehst du nicht einfach nach Hause. Du bleibst verfügbar, damit die Arbeit jederzeit weitergehen kann, ausser der Chef gibt dir ausdrücklich frei. Er darf dir in dieser Zeit auch andere Arbeit geben, wenn sie in deinem Beruf üblich ist und zu deinen Fähigkeiten passt, etwa im Werkhof statt auf dem Gerüst.
In der Waadt gibt es feste Werte
Für die Baustellen im Kanton Waadt erstellt MeteoSchweiz zweimal am Tag einen eigenen Bericht, die Prévision Construction-Vaud. Von Oktober bis April markiert er laut Merkblatt der paritätischen Kommissionen eine gefühlte Temperatur von minus 8 Grad oder tiefer, mindestens 6 Millimeter Regen in sechs Stunden und ab einem Zentimeter Neuschnee. Ob es Geld gibt, entscheidet aber auch dort erst im Nachhinein die kantonale Amtsstelle. Sie prüft, ob das Wetter an deinen Ausfalltagen wirklich so schlecht war. Wie dein Lohn dann aussieht, regelt das Gesetz.
Wie hoch ist die Schlechtwetterentschädigung?
Für jede ausgefallene Stunde bekommst du 80 Prozent des Lohns, der auf diese Stunde entfällt. So steht es im Arbeitslosenversicherungsgesetz, das für die Schlechtwetterentschädigung auf die Regeln der Kurzarbeit verweist. Laut der SECO-Broschüre für Arbeitgeber zählen dazu dein vertraglicher Lohn und die regelmässigen Zulagen, die im Vertrag stehen. Zulagen, die unangenehme Arbeit ausgleichen sollen, zählen laut Gesetz nicht dazu. Nach oben ist der versicherte Lohn begrenzt, laut Kanton Zug auf 12’350 Franken im Monat samt Zulagen (Stand 2026).
Entschädigt werden nur ganze und halbe Tage. Ein halber Tag ist ein Vormittag, ein Nachmittag oder mindestens die Hälfte deiner Tagesarbeitszeit. Eine Stunde Regen am Morgen reicht also nicht. Die Broschüre rechnet es vor: Sind am Vormittag fünf und am Nachmittag vier Stunden geplant und fallen 4,3 Stunden aus, zählen vier Stunden, nämlich der Nachmittag. Bei 4,6 Stunden zählen 4,5, also der halbe Tag.
Eine Falle hat die Abrechnung. Dein Arbeitgeber muss AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, Familienausgleichskasse und Pensionskasse weiter auf deinem vollen Lohn abrechnen, als hättest du normal gearbeitet. Er darf dir auch deinen Anteil an diesen Beiträgen voll abziehen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Netto fehlen dir deshalb etwas mehr als 20 Prozent. Dafür zählt für deine AHV und deine Pensionskasse der volle Lohn, wie an einem normalen Arbeitstag. Was die Jahre auf dem Bau später für einen früheren Ruhestand bedeuten, zeigt unser Beitrag zur Frühpensionierung. Und nach Anhang 6 des LMV zählt die Schlechtwetterentschädigung auch beim Ferienlohn und beim 13. Monatslohn mit.

Im Beispiel arbeitest du für 30 Franken in der Stunde, der Arbeitszeitkalender sieht im Januar acht Stunden am Tag vor, und an fünf Tagen schneit es so stark, dass nichts geht. Die 40 Stunden wären 1’200 Franken wert. Du bekommst 960 Franken, 80 Prozent, und verlierst brutto 240 Franken. Wer davon was bezahlt, hängt an den Karenztagen.
Wer die Karenztage bezahlt
Die Karenztage bezahlt dein Arbeitgeber, nicht du. Karenz heisst Wartezeit: Für die ersten Ausfalltage jeder Abrechnungsperiode zahlt die Versicherung nichts. Laut Verordnung sind es zwei Tage pro Monat in den ersten sechs Monaten mit Entschädigung und drei Tage ab dem siebten. Monate mit Kurzarbeit zählt die Kasse dabei mit. Für diese Tage muss der Arbeitgeber dir die Entschädigung selbst bezahlen, wie für die übrigen Tage auch. Der Kanton Wallis schreibt auf seiner Seite zur Schlechtwetterentschädigung, die Karenzzeit gehe «unter keinen Umständen» zulasten der Arbeitnehmer.
Im Beispiel trägt der Betrieb damit 16 Stunden, also 384 Franken, und die Arbeitslosenkasse die übrigen 24 Stunden mit 576 Franken. Auf deiner Abrechnung siehst du keinen Unterschied. Der LMV legt noch eins drauf: Für die Karenztage muss der Betrieb dir die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit an deine Jahresarbeitszeit anrechnen. Für dein Stundenkonto zählen sie also wie gearbeitet.
Wichtig ist auch die Grenze nach oben. Innerhalb von zwei Jahren fliesst die Schlechtwetterentschädigung höchstens für sechs Abrechnungsperioden, in der Regel sechs Monate. Ein schneereicher Winter kann einen Betrieb davon schon einen grossen Teil kosten. Vorher greift aber noch eine Regel, die viele überrascht.
Warum zuerst deine Überstunden weg sind
Bevor die Versicherung zahlt, werden deine Überstunden verrechnet. Läuft für den Betrieb noch keine zweijährige Bezugsfrist, zieht die Kasse laut Art. 66a der Verordnung alle Mehrstunden, die du in den sechs Monaten davor geleistet hast, von deinen Ausfallstunden ab. Läuft die Frist schon, sind es alle Mehrstunden seit dem letzten Ausfall, höchstens aus den letzten zwölf Monaten. Ausgenommen sind nur kleine Gleitzeitsaldi bis 20 Stunden und Stunden, die zum Vorholen von Feiertagen geplant waren.
Für dich heisst das: Die ausgefallenen Stunden werden zuerst mit deinem Überstundenkonto ausgeglichen. Im Beispiel hast du im halben Jahr davor 30 Überstunden aufgebaut. Dann bleiben von den 40 Ausfallstunden nur zehn übrig, und die fallen ganz in die Karenz. Die Arbeitslosenkasse zahlt nichts, dein Betrieb 240 Franken, und dein Konto ist 30 Stunden leichter. Dabei hättest du laut Art. 28 LMV Ende Jahr über die Hälfte deines Saldos selbst entscheiden können, etwa für eine Auszahlung mit 25 Prozent Zuschlag.
Wie die Waadtländer Bauwirtschaft das rechnet, zeigt ihr Merkblatt. Es vergleicht den Überstundensaldo im Januar mit dem von August und lässt bis 20 Stunden Unterschied gelten. Hatte jemand im August 70 und im Januar 80 Stunden, sind es zehn, und es gibt Schlechtwetterentschädigung. Stieg der Saldo von 10 auf 80 Stunden, muss der Betrieb zuerst 50 dieser Stunden für die Schlechtwettertage einsetzen.
Was der LMV dem Betrieb sonst erlaubt
Die Versicherung ist nicht der einzige Weg durch einen nassen Monat. Der LMV erlaubt dem Arbeitgeber, Überstunden mit Freizeit ausgleichen zu lassen, bei grosser Hitze oder schlechtem Wetter sogar stundenweise. Er darf auch den Arbeitszeitkalender wegen Schlechtwetter ändern: jetzt weniger Stunden, später mehr, aber höchstens 48 in der Woche und nur für die Zukunft. Braucht es am Ende weniger Nacharbeit als geplant, geht die Differenz zulasten des Betriebs, und er darf dir den Lohn nicht kürzen.
Minusstunden darf er dir nur in engen Grenzen vortragen: höchstens 20 bei einem Arbeitszeitkalender, ab 2027 höchstens 50 bei der neuen konstanten Arbeitszeitplanung. Was darüber liegt, verfällt zulasten des Arbeitgebers, ausser du bist selbst schuld. Für die Schlechtwettertage selbst hat dein Arbeitgeber noch einige Pflichten.
Was dein Arbeitgeber tun muss
Dein Arbeitgeber schiesst die Entschädigung vor und rechnet danach mit den Ämtern ab. Das Gesetz verlangt von ihm laut SECO und Broschüre vor allem vier Dinge. Er zahlt dir die 80 Prozent am ordentlichen Zahltag, auch wenn die Ämter noch nicht entschieden haben. Er trägt die Karenztage. Er rechnet die Sozialversicherungen auf dem vollen Lohn ab. Und er führt eine Arbeitszeitkontrolle, die jeden Tag zeigt, wer wie lange gearbeitet hat, wer wegen des Wetters ausgefallen ist und wer in den Ferien oder krank war.

Spätestens am 5. des Folgemonats muss er die Ausfälle der kantonalen Amtsstelle melden, mit einem Formular pro Baustelle. Darin steht unter anderem, auf welcher Höhe die Baustelle liegt und welche Arbeiten nicht gemacht werden konnten. Die Amtsstelle prüft die Tage anhand eines meteorologischen Kalenders oder anderer Unterlagen und legt fest, für welche Tage es Geld gibt. Meldet der Betrieb ohne guten Grund zu spät, beginnt der Anspruch um die Verspätung später. Bei der Arbeitslosenkasse muss er innert drei Monaten nach Ende des Abrechnungsmonats abrechnen. Was er zu spät einreicht, vergütet die Kasse nicht.
Dein Stundenrapport zählt
Wie genau die Ämter hinschauen, zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2021. Eine Baufirma hatte für Januar und Februar 2018 und Januar bis März 2019 rund 49’085 Franken Schlechtwetterentschädigung bezogen. Das SECO kontrollierte, fand einen zu hoch angesetzten Lohn und Mittagszulagen an Tagen, die als ganze Ausfalltage abgerechnet waren. Die Firma erklärte, die Leute hätten bis etwa 14 Uhr auf Abruf auf der Baustelle gewartet. Das Gericht hielt es für wahrscheinlicher, dass an diesen Tagen gearbeitet worden war. Insgesamt musste die Firma 11’784.75 Franken zurückzahlen.
Für dich folgt daraus: Achte darauf, dass im Rapport steht, was wirklich war. Wurde am Morgen zwei Stunden gearbeitet und dann abgebrochen, gehört das so hinein. Nach Art. 44 LMV hast du Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung, die auch deine Stunden zeigt. Vergleiche sie mit deinen eigenen Notizen. Ein Fehler, der dir Geld kostet, fällt sonst niemandem auf.
Ferien statt Schlechtwetter?
Schlechtwettertage einfach als Ferien zu buchen, ist nicht erlaubt. Der Beobachter beschrieb 2010 einen Bauarbeiter an der Baustelle der Sihlpost in Zürich, den seine Firma wegen Schnee fünf Tage heimgeschickt und als Ferien verbucht hatte. Die Unia nannte das «völlig unzulässig», und selbst der Leiter des Rechtsdiensts beim Baumeisterverband hielt fest, Ferien gingen nur mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers oder als Betriebsferien.
Der LMV ist da klar. Nach Art. 32 sind Ferien frühzeitig zwischen dir und dem Arbeitgeber zu vereinbaren, Betriebsferien legt der Betrieb rechtzeitig nach Absprache fest. Ein Schneetag kommt aber nicht frühzeitig. Selbst nach dem Obligationenrecht, wo der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmt, muss er dabei auf deine Wünsche Rücksicht nehmen. Unterschreib deshalb keinen Ferienantrag für einen Tag, an dem dich das Wetter heimgeschickt hat. Für manche Leute auf dem Bau stellt sich die Frage nach der Entschädigung allerdings gar nicht.
Wer keine Schlechtwetterentschädigung bekommt
Für Temporäre zahlt die Versicherung nichts. Das steht so im Gesetz, und laut SECO-Broschüre kann weder das Temporärbüro noch der Einsatzbetrieb für dich Schlechtwetterentschädigung verlangen. Was du an solchen Tagen bekommst, regelt dein Vertrag mit dem Temporärbüro. Ebenso ausgeschlossen sind Leute, die von einer anderen Firma ausgeliehen sind, mitarbeitende Ehepartner, Gesellschafter und Verwaltungsräte mit Einfluss auf den Betrieb und alle, die das AHV-Alter erreicht haben. Ohne Anspruch bist du auch, wenn deine Arbeitszeit nicht kontrolliert werden kann.
Ein Sonderfall: Bist du mit dem Unterbruch nicht einverstanden, gibt es für dich keine Entschädigung, und der Arbeitgeber muss dich nach deinem Arbeitsvertrag bezahlen. So steht es in der SECO-Broschüre. Das ist kein Freipass, bei Sturm weiterzuarbeiten, denn den Unterbruch ordnet der Arbeitgeber an. Es zeigt aber, dass die 80 Prozent eine Ausnahme vom normalen Lohn sind und keine Selbstverständlichkeit.
Neu in der Schweiz? Eine Mindestdauer gibt es nicht. Laut Broschüre haben auch frisch eingereiste Jahresaufenthalter, Saisonniers und Grenzgänger vom ersten Arbeitstag an Anspruch. Und die Schlechtwetterentschädigung gilt nicht nur im Bauhauptgewerbe, sondern laut Verordnung auch in der Zimmerei, im Gleis- und Freileitungsbau, im Landschaftsgartenbau und in einigen weiteren Branchen. Ob dort für dich der LMV gilt oder ein anderer Gesamtarbeitsvertrag, hängt von deinem Betrieb ab.
Was du vor dem ersten Schnee tun kannst
Frag deinen Polier früh, wie der Betrieb Schlechtwettertage handhabt: mit der Versicherung, mit Überstunden oder mit einem geänderten Kalender. Schreib dir an jedem Ausfalltag auf, ab wann nicht mehr gearbeitet wurde und ob du heim durftest. Prüf am Monatsende die Lohnabrechnung: Die Schlechtwettertage sollten mit 80 Prozent erscheinen, die Karenztage ebenfalls, und dein Überstundensaldo sollte zu deinen Notizen passen. Wenn etwas nicht stimmt, helfen die Gewerkschaften Unia und Syna, und für den LMV ist die paritätische Berufskommission deiner Region zuständig.
Wo es die vollen 100 Prozent gibt
In der Waadt kann es mehr geben. Betriebe, die in die Fonds der Waadtländer Bauwirtschaft einzahlen, können sich laut Merkblatt die fehlenden 20 Prozent beim Fonds de prévention santé et sécurité zurückholen, wenn im Monat mehr als zwei Ausfalltage zusammenkommen. Dafür zahlen sie dir zuerst die 80 Prozent und, sobald die Arbeitslosenkasse entschieden hat, die restlichen 20 Prozent. Das gilt seit Januar 2023 das ganze Jahr, auch bei Hitzewellen. Frag bei einem Stellenwechsel in der Waadt also nach, ob der Betrieb diesem Fonds angeschlossen ist.
Häufige Fragen
- Bekomme ich als Lernender auch Schlechtwetterentschädigung?
- Ja. Anspruch haben alle, die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlen, und dazu Jugendliche, die die obligatorische Schule abgeschlossen haben, aber für die AHV noch zu jung sind. Lernende auf dem Bau fallen also darunter. Die Waadtländer Bauwirtschaft nennt die Lernenden in ihrem Merkblatt ausdrücklich.
- Muss ich mich an Schlechtwettertagen beim RAV melden?
- Nein. Die Schlechtwetterentschädigung macht ausschliesslich dein Arbeitgeber geltend, bei der kantonalen Amtsstelle und bei der Arbeitslosenkasse. Du bleibst angestellt und bekommst dein Geld wie immer mit dem Lohn. Zum RAV gehst du nur, wenn du die Stelle verlierst.
- Darf ich an einem Schlechtwettertag anderswo arbeiten?
- Nur, wenn dein Arbeitgeber dir freigegeben hat, denn laut LMV bleibst du während des Unterbruchs auf Abruf. Verdienst du in dieser Zeit etwas mit einem Nebenjob oder selbständig, musst du es deinem Arbeitgeber melden. Er gibt es an die Arbeitslosenkasse weiter, und das Einkommen wird bei der Entschädigung berücksichtigt.
- Gilt das alles auch bei Hitze?
- Der LMV nennt Hitze ausdrücklich als Grund, Arbeiten im Freien zu unterbrechen. Für die Entschädigung gelten dieselben Bedingungen wie bei Regen oder Schnee: Die Arbeit muss trotz Schutzmassnahmen unmöglich, unvertretbar oder unzumutbar sein. In der Waadt läuft eine Hitzewelle ab 34 Grad an drei Tagen in Folge über dasselbe Meldeverfahren und denselben Fonds.
- Was passiert, wenn es den ganzen Winter regnet?
- Die Schlechtwetterentschädigung fliesst innerhalb von zwei Jahren höchstens für sechs Abrechnungsperioden, meist sechs Monate. Monate mit Kurzarbeit zählen mit. Danach zahlt die Arbeitslosenversicherung dem Betrieb keine Schlechtwetterentschädigung mehr, bis die zwei Jahre um sind.
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