Arbeitszeit Bau LMV 2026: Kalender, Überstunden, Reisezeit

Auf einen Blick
Auf dem Bau arbeitest du nach dem Landesmantelvertrag (LMV) 2112 Stunden im Jahr, im Schnitt 40,5 pro Woche. Der Arbeitszeitkalender deines Betriebs verteilt sie auf Wochen von 37,5 bis 45 Stunden. Mehrstunden kommen auf ein Konto. 25 Prozent Zuschlag gibt es für Samstagsarbeit, für jede Wochenstunde über 50 samt Reisezeit und für Überstunden, die du dir zum Jahresende auszahlen lässt.
Wie viel diese Regeln wert sind, zeigt ein Chauffeur aus dem Aargau. Er fuhr für eine Baufirma, die in ihren Jahreskalendern fälschlich mehr als 2112 Stunden angesetzt hatte. Nach diesen Kalendern, so die Firma, habe er Jahr für Jahr Minusstunden gehabt. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte im Juni 2023 die Rechnung mit den 2112 Stunden des LMV: 824 Überstunden für 2015 bis 2019, wert 26’035 Franken netto. Weil die Firma ihn wenige Wochen nach einem Brief seines Anwalts entlassen hatte, musste sie ihm zusätzlich vier Monatslöhne zahlen, 24’786.60 Franken. Seit 2026 gilt ein neuer LMV, und vieles an der Arbeitszeit hat sich verschoben: Das Überstundenkonto ist grösser, der Stichtag Ende April ist weg, die Reisezeit wird in Stufen besser bezahlt. Hier steht, was davon für dich gilt und wie du deine Stunden selbst nachrechnest.
Woher die 2112 Stunden kommen
Die Zahl ist eine einfache Rechnung: 365 Tage geteilt durch 7 ergeben 52,14 Wochen, mal 40,5 Stunden sind 2112. So steht es in Art. 26 des LMV 2026–2031, den der Schweizerische Baumeisterverband mit den Gewerkschaften Unia und Syna abgeschlossen hat. Der Bundesrat hat die Arbeitszeitregeln für allgemeinverbindlich erklärt. Sie gelten also auch, wenn dein Chef in keinem Verband ist.
Die 2112 Stunden sind eine Bruttozahl. Feiertage, Ferien, Krankheit und Unfall sind schon drin. Für jeden solchen Tag rechnet dir der Betrieb so viele Stunden an, wie dein Kalender an diesem Tag vorsieht. Das hat eine Folge, die viele übersehen: Ein Ferientag im Juli zählt bei einem Kalender mit 9-Stunden-Tagen 9 Stunden, ein Ferientag im Dezember vielleicht nur 8.
Als Arbeitszeit gilt jede Zeit, in der du dich für den Betrieb bereithalten musst. Nicht dazu gehören der Weg von zu Hause zum Arbeitsort und der Znüni, wenn er eine feste Pause ist. Die Fahrt von der Sammelstelle zur Baustelle ist ein eigener Fall, dazu weiter unten mehr. Wie sich die 2112 Stunden über das Jahr verteilen, entscheidet der Kalender.
Der Arbeitszeitkalender: wie dein Jahr aussieht
Jeder Betrieb muss bis Mitte November einen Kalender für das nächste Jahr erstellen und der paritätischen Berufskommission seiner Region schicken. In diesem Gremium sitzen Baumeister und Gewerkschaften gemeinsam. Im Kalender stehen für jeden Arbeitstag die Sollstunden. Erlaubt sind in der Regel 37,5 bis 45 Stunden pro Woche, also 7,5 bis 9 Stunden am Tag. Dazu kommen bis zu fünf Kompensationstage, an denen niemand arbeitet und deren Stunden an den anderen Tagen vorgeholt werden. Manche Regionen erlauben mehr. Feiertage, Kompensationstage und Betriebsferien muss dir der Betrieb spätestens im letzten Quartal des Vorjahres mitteilen.
Macht dein Betrieb keinen eigenen Kalender, gilt automatisch der Kalender der Kommission an seinem Standort. Wie verschieden diese aussehen, zeigen zwei Beispiele für 2026. Der Kalender der Kommission Zürich plant im Winter 8 Stunden am Tag und von Ende März bis Mitte Oktober 9 Stunden. Dafür hat er 15 Kompensationstage, fast alle in den Wochen rund um Weihnachten und Neujahr.

Der Kalender der Kommission Aargau rechnet anders: 8,5 Stunden im Sommer, 8 im Winter und nur sechs Kompensationstage. Im Juli stehen in Zürich 207 Sollstunden, im Aargau 195,5. Im Dezember sind es in Zürich 120, im Aargau 139. Am Ende des Jahres kommen beide auf genau 2112 Stunden. Frag deshalb nicht nur, wie lange ihr im Sommer arbeitet, sondern auch, wann die freien Tage liegen.
Wenn das Wetter den Kalender umwirft
Bei Arbeitsmangel, schlechtem Wetter oder technischen Störungen darf der Betrieb den Kalender nachträglich ändern, aber nur für die Zukunft. Vorher muss er euch anhören und, wenn er euren Einwänden nicht folgt, seinen Entscheid begründen. Das verlangt das Mitspracherecht im Arbeitsgesetz. Um ausgefallene Stunden aufzuholen, darf er Wochen bis 48 Stunden planen, aber nur, wenn das direkt mit dem Ausfall zusammenhängt. Braucht es am Ende weniger Mehrarbeit als gedacht, geht die Differenz zulasten des Betriebs. Er darf dir deswegen nichts vom Lohn abziehen. Was bei Schnee und Regen sonst gilt, steht in unserem Beitrag zur Schlechtwetterentschädigung auf dem Bau.
Ab 2027: konstante Arbeitszeit als Alternative
Bisher lief das Planungsjahr von Mai bis April. 2026 ist ein Übergangsjahr, ab 2027 gilt das Kalenderjahr. Neu darf ein Betrieb ab dem 1. Januar 2027 statt eines Kalenders jeden Tag gleich viel planen: 8,1 Stunden, oder 8,25 Stunden, wenn er fünf Kompensationstage einbaut. Was du darüber oder darunter arbeitest, kommt aufs Stundenkonto. Voraussetzung ist ein gleichbleibender Monatslohn. Bist du im Stundenlohn angestellt, rechnet der Betrieb Stundenlohn mal 2112 durch 12. Bei 35 Franken pro Stunde sind das 6’160 Franken jeden Monat. Ob dein Betrieb 2027 wechselt, muss er der Kommission laut der Übersicht des Baumeisterverbands zur Einführung des neuen Vertrags bis zum 15. November 2026 mitteilen.
Wann ist eine Stunde eine Überstunde?
Jede Stunde über dem Kalender ist eine Überstunde, jede darunter eine Minusstunde. Beides läuft auf ein Konto, das Ende Monat auf neue Rechnung vorgetragen wird. Seit dem 1. Januar 2026 darf es zwischen 20 Minusstunden und 120 Überstunden liegen. Vorher gab es zwei Modelle, 0 bis 100 oder −20 bis 80, und höchstens 25 Überstunden pro Monat durften aufs Konto. Beides ist abgeschafft.
Bei den Minusstunden schützt dich der Vertrag. Rutscht dein Konto unter −20, verfallen die zusätzlichen Minusstunden zulasten des Betriebs, es sei denn, er beweist, dass du sie selbst verschuldet hast. Mit konstanter Arbeitszeit ab 2027 liegt diese Grenze bei −50. Umgekehrt darf der Betrieb verlangen, dass du Überstunden mit Freizeit gleicher Dauer abbaust. Er soll dabei auf deine Wünsche Rücksicht nehmen und möglichst ganze Tage anordnen. Bei grosser Hitze oder schlechtem Wetter darf er den Ausgleich auch stundenweise anordnen.
Wichtig für 2026: Früher wurde der ganze Saldo am 30. April mit Zuschlag ausbezahlt. Diesen Stichtag gibt es nicht mehr. Alle Überstunden, die Ende April 2026 auf dem Konto standen, wurden laut Übergangsbestimmung auf neue Rechnung vorgetragen. Was mit ihnen passiert, entscheidet sich zum ersten Mal am 31. Dezember 2026.
Wann gibt es 25 Prozent Zuschlag?
Eine Überstunde auf dem Konto bringt vorerst keinen Zuschlag. Die 25 Prozent fallen erst an, wenn sie das Konto auf bestimmten Wegen verlässt, oder wenn deine Woche über 50 Stunden geht. Die Grafik zeigt alle Wege nach Art. 28 LMV.

Die 50-Stunden-Grenze ersetzt eine alte Regel. Bis Ende 2025 gab es 25 Prozent schon ab der 48. Wochenstunde. Jetzt zählen Arbeit und Reisezeit zusammen, und jede Stunde über 50 gilt als Überzeit. Der Betrieb zahlt sie im Folgemonat mit 25 Prozent Zuschlag aus, sie kommt nicht aufs Konto. Das lehnt sich an das Arbeitsgesetz an, das für Bauarbeiter höchstens 50 Stunden pro Woche erlaubt. Darüber geht es nur ausnahmsweise, mit höchstens zwei Stunden Überzeit am Tag und 140 im Jahr (Art. 12 ArG).
Ein Beispiel mit dem Zürcher Kalender: Im Sommer stehen 9 Stunden am Tag drin, also 45 in der Woche. Dauert die Fahrt von der Sammelstelle zur Baustelle und zurück jeden Tag 80 Minuten, kommen 6 Stunden 40 Minuten Reisezeit dazu. Das sind 51 Stunden 40 Minuten. 1 Stunde 40 Minuten davon gelten als Überzeit und bringen den Zuschlag, auch wenn du keine Minute länger auf der Baustelle warst, als der Kalender vorsieht.
Wird dein Konto zu voll, zahlt der Betrieb alles über 120 Stunden Ende Folgemonat zum normalen Grundlohn aus. Erst wenn so im Kalenderjahr mehr als 100 Stunden ausbezahlt wurden, kommt auf jede weitere Stunde der Zuschlag. Du kannst auch schriftlich beantragen, dass dir während des Jahres bis zu 100 Stunden ausbezahlt werden, dann aber ohne Zuschlag. Der Betrieb muss dem nicht zustimmen. Wer Geld braucht, bekommt es so früher. Wer bis Silvester wartet, bekommt für seine Hälfte mehr.
Der 31. Dezember: deine Hälfte
Am Jahresende wird dein Saldo geteilt. Über die eine Hälfte entscheidet der Betrieb, über die andere du. Jeder hat für seine Hälfte drei Möglichkeiten: die Stunden auf dem Konto lassen, sie Ende Januar mit 25 Prozent Zuschlag auszahlen oder sie auf ein Langzeitferienkonto übertragen, wenn ihr eines vereinbart habt.
Ein Rechenbeispiel mit 80 Überstunden am 31. Dezember und einem Grundlohn von 35 Franken: Deine Hälfte sind 40 Stunden. Lässt du sie Ende Januar auszahlen, bekommst du 40 mal 35 Franken mal 1,25, also 1’750 Franken brutto. Hättest du dieselben Stunden im Sommer auf Antrag ohne Zuschlag bezogen, wären es 1’400 Franken gewesen. Lässt du sie stehen, nimmst du sie ins neue Jahr mit. Dann zählen sie gegen die 120-Stunden-Grenze, und was darüber geht, wird ohne Zuschlag ausbezahlt.
Wenn du dich für die Auszahlung entscheidest, sag es dem Betrieb schriftlich vor dem Jahreswechsel. Eine kurze Notiz genügt:
Ich entscheide über meine Hälfte des Überstundensaldos per 31. Dezember 2026 nach Art. 28 Abs. 5 LMV: Bitte zahlt sie mir Ende Januar 2027 mit 25 % Zuschlag aus.
Das Langzeitferienkonto
Das Langzeitferienkonto ist neu und freiwillig. Der Betrieb entscheidet, ob er es anbietet, und ihr müsst es schriftlich vereinbaren. Führen darf es in der Regel nur ein Betrieb, der seit über einem Jahr besteht und keine offenen Verstösse gegen den Vertrag hat. Pro Jahr dürfen höchstens 200 Stunden dazukommen. Der ganze Saldo darf ebenfalls 200 Stunden nicht übersteigen, ausser der Betrieb sichert das Guthaben mit einem Sperrkonto oder einer Versicherung gegen seine Zahlungsunfähigkeit ab. Dann sind bis 700 Stunden erlaubt. Den Bezug musst du mindestens drei Monate im Voraus abmachen, etwa für einen langen Urlaub, eine Weiterbildung oder eine Zeit mit weniger Arbeit. Gehst du, wird der Rest zum Grundlohn samt 13. Monatslohn ausbezahlt. Ohne Absicherung würden wir nicht mehr Stunden darauf legen, als du in absehbarer Zeit beziehen willst. Bis Ende Oktober 2026 bindet die Regel zum Langzeitferienkonto nur Mitgliedfirmen des Baumeisterverbands. Ab dem 1. November 2026 ist sie laut Baumeisterverband für alle Betriebe allgemeinverbindlich.
Samstagsarbeit auf dem Bau
Samstags wird auf dem Bau grundsätzlich nicht gearbeitet, ebenso an Sonntagen, Feiertagen und am 1. August. Will der Betrieb in einem begründeten Fall trotzdem arbeiten lassen, muss er das der paritätischen Kommission mindestens 24 Stunden vorher melden. So steht es in Art. 29 LMV.
Jede Stunde, die du an einem Samstag arbeitest, gibt einen Geldzuschlag von 25 Prozent. Die Stunden selbst stehen nicht in deinem Kalender und zählen deshalb wie jede andere Mehrarbeit als Überstunden. Bei 6 Stunden und 35 Franken Grundlohn sind das 52.50 Franken Zuschlag. Die Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Samstag und Sonntag werden aber nicht zusammengezählt. Fällt eine Samstagsstunde gleichzeitig in eine Woche über 50 Stunden, bekommst du einmal 25 Prozent, nicht zweimal.
Achte auf die Uhrzeit: Ab Samstag um 17 Uhr gilt die Arbeit laut LMV schon als Sonntagsarbeit, und dafür gibt es 50 Prozent. Die übrigen Zuschläge für Nacht, Wasser oder Schlamm und die Baustellenzulage findest du in unserem Beitrag zu den Löhnen nach LMV 2026.
Reisezeit: was bezahlt wird
Die Fahrt von der vereinbarten Sammelstelle zur Baustelle und zurück ist keine Arbeitszeit im Sinne der 2112 Stunden, aber sie wird bezahlt. Bis Ende 2028 gelten die ersten 30 Minuten pro Tag als pauschal abgegolten, mit der Baustellenzulage. Alles darüber zahlt der Betrieb im Folgemonat zum Grundlohn. Ab 2029 sinkt die pauschale Zeit auf 25 Minuten, ab 2030 auf 20 Minuten.
Neu ist ab dem 1. Januar 2027 eine Obergrenze für die Auszahlung. Mit einem Arbeitszeitkalender geht Reisezeit über 60 Minuten am Tag nicht mehr als Geld raus, sondern aufs Überstundenkonto. Bei konstanter Arbeitszeit liegt die Grenze bei 90 Minuten. Die Grafik zeigt, was das bei 80 Minuten am Tag heisst.

Eine Ausnahme gilt für lange Wochen. Kommen Arbeit und Reisezeit zusammen über 50 Stunden, wird der Teil darüber als Überzeit mit 25 Prozent Zuschlag ausbezahlt und nicht aufs Konto gebucht. So beschreibt es die Information des Baumeisterverbands zum neuen Vertrag.
Wer an die Reisezeitregeln gebunden ist, ändert sich am 1. November 2026. Im Sonderdruck des LMV mit Stand 1. April 2026 ist Art. 49 zur Reisezeit nicht als allgemeinverbindlich markiert, anders als die Regeln zu Arbeitszeit, Überstunden und Samstag. Bis Ende Oktober binden die Reisezeitregeln deshalb nur Firmen im Baumeisterverband. Ab dem 1. November 2026 gilt eine zweite Allgemeinverbindlicherklärung, die laut Baumeisterverband vor allem die Reisezeit und das Langzeitferienkonto umfasst. Damit gelten die Regeln zur Reisezeit zum ersten Mal auch für Firmen ausserhalb des Verbands, rechtzeitig vor der neuen 60-Minuten-Grenze. Die 50-Stunden-Grenze mit Reisezeit galt schon vorher für alle, denn sie steht im allgemeinverbindlichen Art. 28.
So prüfst du deine Stunden
Der Betrieb muss deine Arbeitszeit pro Tag, Woche und Monat genau erfassen. Du hast Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung, auf der neben dem Lohn auch die gearbeiteten Stunden stehen. Den Kalender und jede Änderung muss der Betrieb allen Betroffenen zugänglich machen. Damit hast du drei Dokumente in der Hand: Kalender, Abrechnung und deine eigenen Notizen.
Schreib dir jeden Tag auf, wann du angefangen und aufgehört hast, wie lange die Fahrt ab Sammelstelle gedauert hat und ob du samstags gearbeitet hast. Vergleiche das monatlich mit der Abrechnung. Am Jahresende zählst du alle Stunden zusammen, Ferien, Feiertage und Krankheitstage nach Kalender eingerechnet, und ziehst 2112 ab. Genau so hat das Aargauer Gericht die 824 Stunden des Chauffeurs berechnet. Steht im Kalender deines Betriebs eine höhere Jahressumme als 2112, ist er falsch. Die paritätische Kommission kann einen Kalender zurückweisen, der gegen LMV oder Gesetz verstösst.
Lass dir mit Forderungen nicht zu viel Zeit. Lohnforderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren. Und eine Kündigung, nur weil du in guten Treuen Ansprüche geltend machst, ist missbräuchlich. Das Gericht hat das im Aargauer Fall ausdrücklich so beurteilt und betont, dass schon ein Anspruch reicht, an den du ehrlich glauben durftest.
Was du vor dem Jahreswechsel tun kannst
Bis Mitte November entscheidet dein Betrieb, ob er 2027 mit Kalender oder mit konstanter Arbeitszeit plant. Frag deinen Polier danach, denn davon hängen deine Grenze für Minusstunden und die Reisezeit-Grenze ab. Lass dir den Kalender 2027 zeigen, sobald er steht. Prüf auf deiner Abrechnung für November, wie viele Überstunden auf dem Konto sind, und überleg dir, was du am 31. Dezember mit deiner Hälfte machst.
Und wenn du merkst, dass dein Betrieb seit Jahren mit falschen Stunden rechnet, ist das ein guter Moment, über einen Wechsel nachzudenken. Frag im Vorstellungsgespräch, ob der neue Betrieb mit Kalender oder mit konstanter Arbeitszeit plant, wo die Sammelstelle liegt und wie er die Reisezeit abrechnet.
Baustellen im Kanton Zürich
Baustellen im Aargau
Häufige Fragen
- Gelten die LMV-Arbeitszeiten auch, wenn ich temporär auf dem Bau arbeite?
- Ja. Arbeitest du über ein Temporärbüro in einem Betrieb, der dem allgemeinverbindlichen LMV untersteht, muss das Temporärbüro laut Arbeitsvermittlungsgesetz die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des LMV einhalten. Für die Reisezeit verlangt der LMV vom Einsatzbetrieb zudem, dass für dich die gleiche Sammelstelle gilt wie für die Festangestellten.
- Wie funktioniert Teilzeit auf dem Bau?
- Ein Teilzeitvertrag muss schriftlich sein und deinen genauen Anteil an den 2112 Jahresstunden nennen. Im gleichen Verhältnis sinken die Stunden, die dir für Feiertage, Ferien oder Krankheit angerechnet werden, und die Grenze, bis zu der eine Woche ohne Zuschlag bleibt. Plant der Betrieb eine regelmässige Vier- oder Viereinhalbtagewoche, darf eine Kalenderwoche auch nur 32 statt 37,5 Stunden haben.
- Dürfen Lernende auf dem Bau Überstunden machen?
- Nur mit Zurückhaltung. Der LMV verlangt, dass der Betrieb dabei auf das Alter der Lernenden und auf die Berufsschule Rücksicht nimmt. Für Jugendliche unter 18 gilt zudem das Arbeitsgesetz: höchstens 9 Stunden am Tag, Überzeit und Unterricht eingerechnet, und unter 16 gar keine Überzeit.
- Was passiert mit meinen Überstunden, wenn ich kündige?
- Was auf deinem Überstundenkonto steht, zahlt der Betrieb beim Austritt zum Grundlohn mit Zuschlag aus. Minusstunden darf er dir am Ende nur vom Lohn abziehen, wenn sie dein eigenes Verschulden sind und der Abzug verhältnismässig ist. Bist du im Monatslohn angestellt und hast im Austrittsjahr mehr gearbeitet als den anteiligen Teil der 2112 Stunden, bekommst du die Differenz zusätzlich bezahlt.
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