Lohn Maurer Schweiz 2026: Mindestlöhne nach LMV und Zone

Die Zahlen vorweg
Ein gelernter Maurer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) und drei Jahren auf dem Bau verdient 2026 mindestens 5’830 bis 5’988 Franken brutto im Monat, je nach Region, und das 13 Mal im Jahr. Im Stundenlohn sind es mindestens 33.10 bis 34.00 Franken. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Monatslohn auf mindestens 5’888 bis 6’048 Franken. Im Durchschnitt verdienen gelernte Bau-Facharbeiter wie Maurer 2026 laut Lohnerhebung des Baumeisterverbands 6’494 Franken im Monat.
Die Mindestlöhne stehen nicht in einer Lohnstatistik, sondern im Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV). Der neue Vertrag gilt von 2026 bis Ende 2031, und seit dem 1. April 2026 ist er allgemeinverbindlich, also Pflicht für alle Betriebe, die unter den Vertrag fallen. Welcher Betrag für dich gilt, hängt von deiner Lohnklasse ab, von deiner Zone, von den Zuschlägen und von einer Eigenheit des Vertrags, die kaum jemand kennt. In vielen Kantonen gilt für den Monatslohn eine andere Zone als für den Stundenlohn. Wir haben den Vertragstext und die Lohntabellen gelesen und nachgerechnet.
Mindestlöhne 2026 nach Lohnklasse und Zone
Der LMV kennt fünf Lohnklassen und drei Lohnzonen: Rot, Blau und Grün. Rot hat die höchsten Mindestlöhne, Grün die tiefsten. Für jede Kombination steht im Vertrag ein Monatslohn und ein Stundenlohn, beide brutto, also vor den Abzügen für AHV und Co. Die Werte ab dem 1. Januar 2026 sind laut Gewerkschaft Syna um die Teuerung von 0,2 Prozent gestiegen:
| Lohnklasse | Zone Rot | Zone Blau | Zone Grün |
|---|---|---|---|
| V Vorarbeiter | 6’702 / 38.10 | 6’442 / 36.60 | 6’179 / 35.10 |
| Q gelernter Bau-Facharbeiter | 5’988 / 34.00 | 5’906 / 33.55 | 5’830 / 33.10 |
| A Bau-Facharbeiter | 5’776 / 32.80 | 5’698 / 32.40 | 5’621 / 31.95 |
| B mit Fachkenntnissen | 5’458 / 31.00 | 5’322 / 30.25 | 5’184 / 29.45 |
| C ohne Fachkenntnisse | 4’885 / 27.75 | 4’813 / 27.35 | 4’747 / 26.95 |
Die erste Zahl ist der Monatslohn in Franken, die zweite der Stundenlohn. Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatslohn geteilt durch 176. Dieser Teiler kommt aus der Jahresarbeitszeit: 2’112 Stunden im Jahr, geteilt durch zwölf Monate (Art. 26 und 37 LMV). Zwischen Rot und Grün liegen für einen gelernten Maurer nur 158 Franken im Monat. Viel mehr Gewicht hat die Lohnklasse: Von C bis Q sind es rund 1’100 Franken. Deshalb lohnt es sich, zuerst die Klasse zu prüfen.
Welche Lohnklasse hast du als Maurer?
Als gelernter Maurer mit EFZ gehörst du in die Klasse Q, sobald du mindestens drei Jahre auf Baustellen gearbeitet hast. Die Lehrzeit zählt dabei mit, nach einer dreijährigen Lehre bist du also direkt in Q. Das regelt Art. 38 LMV zusammen mit Anhang 5, der auch die anderen anerkannten Berufe aufzählt, vom Strassenbauer bis zum Steinmetz.
Die übrigen Klassen funktionieren so:
- C ist der Einstieg für Bauarbeiter ohne Fachkenntnisse.
- B bekommst du in der Regel nach spätestens drei Jahren in C, gerechnet auf ein volles Pensum. Einsätze über einen Personalverleiher zählen mit. Der Arbeitgeber kann die Beförderung nur mit einer schlechten Qualifikation ablehnen und muss das der paritätischen Berufskommission melden.
- A gilt für den Maurer mit eidgenössischem Berufsattest (EBA), für Bau-Facharbeiter mit anerkanntem Kursausweis, etwa 300 Stunden Weiterbildung, und für alle, die der Arbeitgeber ausdrücklich als Facharbeiter anerkennt.
- V gilt für Vorarbeiter mit bestandener Vorarbeiterprüfung oder wenn dich der Arbeitgeber zum Vorarbeiter ernennt.
Hast du deine Ausbildung im Ausland gemacht, entscheidet die Schweizerische Paritätische Vollzugskommission (SVK) über die Gleichwertigkeit. Einige Fälle sind im Vertrag schon festgelegt: Ein Maurer aus Österreich kommt in Q, Lehrberufe aus Deutschland in A oder Q. Wer aus Frankreich den certificat d’aptitude professionnelle (CAP) mitbringt, kommt mit einem Jahr Praxis auf Baustellen in A, mit brevet professionnel oder baccalauréat professionnel in Q. Aus Italien zählt der Abschluss der Scuola tecnica mit einem Jahr Praxis für Q. Deine Klasse muss auf jeder Lohnabrechnung stehen (Art. 39 LMV). Schau also nach, was dort steht.

Die Grafik zeigt, wie weit die echten Löhne über dem Minimum liegen. Laut Lohnerhebung des Baumeisterverbands verdienen gelernte Bau-Facharbeiter in Klasse Q, also etwa Maurer mit EFZ, 2026 im Schnitt 6’494 Franken im Monat, knapp zehn Prozent mehr als das Minimum in Zone Blau. Zuschläge sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Effektivlöhne, also die tatsächlich bezahlten Löhne, haben die Sozialpartner für 2026 nicht generell erhöht. Was über dem Minimum liegt, verhandelst du selbst.
Frisch aus der Lehre
Direkt nach der Lehre darf dein Lohn unter dem Minimum liegen, aber nur begrenzt und nur bei einer unbefristeten Festanstellung. Für Klasse Q sind im ersten Jahr höchstens 15 Prozent weniger erlaubt, im zweiten 10 und im dritten 5 Prozent. In Zone Blau heisst das: mindestens 5’020.10 Franken im ersten Jahr, 5’315.40 im zweiten und 5’610.70 im dritten. Nach einer EBA-Lehre darf der Lohn im ersten Jahr auf das Minimum der Klasse C sinken, im zweiten bis vierten Jahr darf er höchstens 15, 10 und 5 Prozent unter Klasse A liegen. Ab dann zählt die volle Tabelle. Welche Spalte der Tabelle für dich gilt, hängt allerdings vom Ort ab.
Rot, Blau, Grün: Die Zone hängt vom Kanton ab
Welche Zone gilt, legt Anhang 4 des LMV fest, und zwar getrennt für jede Lohnklasse und getrennt für Monats- und Stundenlohn. Das klingt nach Bürokratie, hat aber Folgen. Im Kanton Zürich gilt für gelernte Maurer im Stundenlohn Zone Rot, also 34.00 Franken. Im Monatslohn gilt dagegen Zone Blau mit 5’906 Franken. Ähnlich ist es in Jura und Neuenburg. In Luzern, Zug oder Schwyz ist es umgekehrt: Stundenlohn Blau, Monatslohn Grün.

Ganz in Zone Rot sind für Klasse Q nur die Region Basel, Genf, die Waadt und der Aargau. Ganz in Grün sind Appenzell, das Tessin sowie die Bündner Kreise Bergell (ohne die Gemeinde Maloja), Brusio und Poschiavo. Neu ist seit 2026 der Kanton Bern: Seine Zonen wurden laut der Seite des Baumeisterverbands zur Sozialpartnerschaft zusammengelegt, für alle Klassen gilt Blau. Einzige Ausnahme ist der Monatslohn Q im Verwaltungskreis Berner Jura, der in Rot bleibt.
In Genf und Neuenburg gibt es zusätzlich einen kantonalen Mindestlohn. Laut LMV gilt dort der Vertragslohn, sofern er höher ist. Ob für dich am Ende der Monats- oder der Stundenlohn zählt, hängt von deinem Vertrag ab.
Monatslohn oder Stundenlohn?
Beides ist auf dem Bau üblich, und am Ende landet in beiden Fällen jeden Monat ein ähnlicher Betrag auf deinem Konto. Dauert dein Arbeitsverhältnis länger als sieben Monate, muss der Betrieb auch einen Stundenlohn als gleichbleibenden Monatslohn auszahlen: Stundenlohn mal 2’112 Stunden, geteilt durch zwölf (Art. 43 LMV). Wie viele Stunden du in einem Monat wirklich gearbeitet hast, ändert dann nichts am Monatsbetrag.
Ein Beispiel aus Bern, wo beide Löhne in Zone Blau liegen: 33.55 Franken mal 176 ergibt 5’904.80 Franken im Monat, praktisch gleich viel wie der Monatslohn von 5’906 Franken. In Zürich sieht es anders aus. Mit dem Mindeststundenlohn von 34.00 Franken kommst du auf 5’984 Franken im Monat, 78 Franken mehr als mit dem Mindestmonatslohn. Auf ein Jahr mit 13. Monatslohn sind das 1’014 Franken. Verdienst du ohnehin mehr als das Minimum, ist der Unterschied egal.
Ein Unterschied bleibt bei den Ferien. Du hast 25 Arbeitstage Ferien im Jahr, bis zum 20. Geburtstag und ab 50 sind es 30 Tage. Im Monatslohn läuft der Lohn in den Ferien einfach weiter. Nur wenn der Ferienlohn ausnahmsweise nach den geleisteten Stunden berechnet wird, kommt er als Zuschlag von 10,6 Prozent (bei fünf Wochen) oder 13 Prozent (bei sechs Wochen) dazu und wird ausbezahlt, wenn du die Ferien beziehst (Art. 31 LMV). Ferien gegen Geld zu tauschen ist während der Anstellung verboten. Neben dem Lohn für zwölf Monate gibt es dann noch einen dreizehnten.
So funktioniert der 13. Monatslohn
Den 13. Monatslohn bekommst du ab dem ersten Arbeitstag, nicht erst nach der Probezeit (Art. 45 LMV). Arbeitest du das ganze Jahr im gleichen Betrieb, zahlt er dir Ende Jahr einen durchschnittlichen Monatslohn zusätzlich. Im Stundenlohn sind es 8,3 Prozent aller Löhne, die du im Kalenderjahr bezogen hast. Endet die Stelle unter dem Jahr, bekommst du mit dem letzten Lohn ebenfalls 8,3 Prozent dessen, was du in diesem Jahr verdient hast.
Ein Rechenbeispiel: Du beginnst am 1. August als gelernter Maurer in Zürich mit dem Mindestmonatslohn von 5’906 Franken. Bis Ende Dezember verdienst du 29’530 Franken, davon 8,3 Prozent ergibt 2’450.99 Franken als anteiligen 13. Monatslohn für 2026. Ein volles Jahr bringt 13 mal 5’906, also 76’778 Franken brutto.
Mit einer schriftlichen Vereinbarung darf der Betrieb den 13. Monatslohn halbjährlich auszahlen. Bezahlst du Quellensteuer, ist sogar eine monatliche Auszahlung erlaubt. In jedem Fall muss er auf der Lohnabrechnung separat stehen (Art. 46 LMV). Was in die Berechnung gehört, legt Anhang 6 fest: Grundlohn, Ferien- und Feiertagslohn, Schlechtwetterentschädigung und Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit zählen mit. Mittagszulagen und Spesen zählen nicht. Wie die Schlechtwetterentschädigung selbst funktioniert, erklären wir in Schlechtwetter auf dem Bau. Mehr als den Grundlohn bekommst du vor allem über Zuschläge.
Welche Zuschläge stehen dir zu?
Zuschläge gibt es für Arbeit zu Zeiten oder unter Bedingungen, die der Vertrag als belastend einstuft, und zwar in Prozent deines Grundlohns. Die wichtigsten aus dem LMV:
| Wann | Zuschlag | Artikel |
|---|---|---|
| Samstag, jede Stunde | 25 % | Art. 29 |
| Nacht, Einsatz bis eine Woche | 50 % | Art. 50 |
| Nacht, Einsatz über eine Woche | 25 % | Art. 50 |
| Sonntag und anerkannte Feiertage | 50 % | Art. 51 |
| Überzeit über 50 Stunden pro Woche | 25 % | Art. 28 |
| Wasser oder Schlamm, hohe Stiefel | 30 % | Art. 52 |
| Wasser oder Schlamm, Wathose | 50 % | Art. 52 |
| Dauernde Nachtschicht | 2 Franken pro Stunde | Art. 54 |
Als Nacht gilt von April bis September die Zeit zwischen 20 und 5 Uhr, von Oktober bis März zwischen 20 und 6 Uhr. Der Sonntag beginnt für den Zuschlag schon am Samstag um 17 Uhr. Wichtig ist die Regel aus Art. 48: Die Zuschläge für Überstunden, Nacht, Samstag und Sonntag werden nicht zusammengezählt, es gilt jeweils der höhere. Arbeitest du also an einem Sonntag in der Nacht, bekommst du 50 Prozent, nicht 100.
Mit dem Mindeststundenlohn von 34.00 Franken in Zürich heisst das: 42.50 Franken für eine Stunde am Samstag, 51.00 Franken für eine Stunde am Sonntag. Eine normale Überstunde unter 50 Wochenstunden geht dagegen in der Regel ohne Zuschlag aufs Stundenkonto. Wie das Stundenkonto im neuen Vertrag funktioniert, ist ein Thema für sich. Für den Untertagbau gelten eigene, höhere Zuschläge nach Anhang 10. Neben den Zuschlägen gibt es feste Beträge in Franken.
Baustellenzulage, Mittagessen und Kilometergeld
Seit 2026 bekommst du eine Baustellenzulage von 4 Franken für jeden Arbeitstag, an dem du mindestens fünfeinhalb Stunden gearbeitet hast. Der Betrag steigt am 1. Januar 2027 auf 6.50 Franken und 2028 auf 9 Franken (Art. 55 LMV). Bei 20 Arbeitstagen im Monat sind das 2026 also 80 Franken, 2028 dann 180 Franken. Der Baumeisterverband begründet die Zulage mit den Kosten für die Verpflegung in den Pausen. Gleichzeitig deckt sie laut Art. 49 die Reisezeit von der Sammelstelle zur Baustelle und zurück bis zu einer gewissen Dauer ab: bis Ende 2028 die ersten 30 Minuten pro Tag, 2029 noch 25 und ab 2030 noch 20 Minuten. Lernende erhalten die halbe Zulage.
Für das Mittagessen gilt etwas anderes. Der Betrieb soll nach Möglichkeit selbst für Verpflegung sorgen. Fehlt diese oder kannst du über Mittag nicht nach Hause, steht dir eine Entschädigung von mindestens 16 Franken zu. Lokale Gesamtarbeitsverträge dürfen mehr vorsehen. Im Kanton Genf gibt es laut Anhang 13 pauschal 25 Franken pro Tag für Fahrtkosten und Mittagessen, dazu eine bezahlte Pause am Vormittag, die mit 2,9 Prozent des Monatslohns vergütet wird.
Fährst du auf Anweisung deines Chefs mit dem eigenen Auto, bekommst du mindestens 70 Rappen pro Kilometer. Schickt dich der Betrieb an einen auswärtigen Arbeitsort, muss er die nötigen Auslagen bezahlen. Mittagsentschädigung, Kilometergeld und Auslagen sind Spesenersatz und zählen laut Anhang 6 weder für den 13. Monatslohn noch für den Ferienlohn. Bleibt die Frage, was vom Bruttolohn überhaupt ankommt.
Was vom Bruttolohn bleibt
Einige Abzüge sind fast für alle gleich, andere hängen von deinem Betrieb ab. Fest sind 5,3 Prozent für AHV, IV und EO laut AHV-Merkblatt 2.01, 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung laut Merkblatt 2.08, 2,25 Prozent für die Frühpensionierung FAR laut Stiftung FAR und 0,7 Prozent für den Parifonds Bau (Art. 10 LMV), der Vollzug und Weiterbildung bezahlt. In Genf, Neuenburg, im Tessin, in der Waadt und im Wallis kann statt des Parifonds Bau ein kantonaler Fonds zuständig sein, mit eigenen Regeln.
Beim Mindestlohn von 5’906 Franken sind das zusammen 552.21 Franken. Es bleiben 5’353.79 Franken, bevor die Beiträge an die Pensionskasse, die Nichtberufsunfallversicherung und die Krankentaggeldversicherung abgehen. Deren Höhe hängt von deinem Alter und den Versicherungen deines Betriebs ab. Die Prämie der Krankentaggeldversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer laut Art. 56 je zur Hälfte. Bezahlst du Quellensteuer, kommt auch diese noch dazu. Was dir die 2,25 Prozent für die FAR später bringen, steht in unserem Beitrag zur Frühpensionierung auf dem Bau.
Was sich 2027 ändert
Die Mindestlöhne steigen am 1. Januar 2027 um rund ein Prozent. Der neue Vertrag koppelt sie an den Landesindex der Konsumentenpreise vom September des Vorjahres (Art. 71 LMV), und dieser lag laut Bundesamt für Statistik im September 2026 um 1,0 Prozent über dem Vorjahr. Der Baumeisterverband hat die neuen Werte auf derselben Seite zur Sozialpartnerschaft schon veröffentlicht. Für gelernte Maurer sind es 6’048 Franken in Zone Rot, 5’965 in Blau und 5’888 in Grün.

Auch wer mehr als das Minimum verdient, bekommt 2027 etwas dazu. Laut einem Merkblatt des Baumeisterverbands vom August 2026 steigen 2027 und 2028 alle Effektivlöhne um einen festen Frankenbetrag: 80 Prozent der Teuerung, gerechnet auf dem Mindestlohn der Klasse C in Zone Blau. Mit der Teuerung von 1,0 Prozent und dem Minimum von 4’861 Franken ergibt das nach unserer Rechnung rund 39 Franken im Monat, für alle gleich. Laut Zeitplan des Baumeisterverbands geben die Sozialpartner den verbindlichen Betrag Mitte Oktober 2026 bekannt. Am 17. Oktober 2026 war er auf den Seiten des Verbands und der Gewerkschaft Syna noch nicht veröffentlicht. Prüfe ihn auf deiner Januar-Abrechnung. Allgemeine Lohnverhandlungen gibt es bis 2031 nicht mehr, ausser die Teuerung steigt über 2 Prozent. Wer mehr will, muss es beim eigenen Chef holen.
Wenn dein Lohn unter dem Minimum liegt
Vergleiche zuerst die Lohnklasse auf deiner Abrechnung mit deiner Ausbildung und deinen Jahren auf dem Bau, dann den Betrag mit der Tabelle für deinen Kanton. Stimmt etwas nicht, sprich zuerst mit dem Betrieb. Hilft das nicht, kannst du dich an die paritätische Berufskommission deiner Region wenden. Diese setzt den LMV vor Ort durch (Art. 62 LMV), die Adressen stehen auf der Seite der SVK Bauhauptgewerbe. Die Gewerkschaften Unia und Syna beraten ihre Mitglieder ebenfalls.
Zu wenig bezahlter Lohn verjährt nicht sofort. Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis kannst du laut Art. 128 OR fünf Jahre lang geltend machen. Bewahre deshalb deine Lohnabrechnungen und deine Stundenaufschriebe auf.
Maurerstellen im Kanton Zürich
Wer die Stelle wechselt, sollte das Minimum seiner Klasse kennen und im Gespräch den Durchschnitt nennen. Die Zone Rot gilt für gelernte Maurer im Monatslohn etwa im Kanton Aargau und im Kanton Waadt. Frag beim Angebot nach der Lohnklasse, nach Monats- oder Stundenlohn und danach, ob der Betrieb das Mittagessen stellt oder die 16 Franken zahlt. Mit diesen drei Antworten kannst du zwei Angebote ehrlich vergleichen.
Häufige Fragen
- Gilt der LMV-Mindestlohn auch, wenn mein Chef in keinem Verband ist?
- Ja. Der Bundesrat hat den Landesmantelvertrag 2026 bis 2031 allgemeinverbindlich erklärt, in Kraft seit dem 1. April 2026. Damit gelten die Mindestlöhne für alle Betriebe, die unter den Vertrag fallen, auch ohne Mitgliedschaft im Baumeisterverband.
- Wie viel verdient ein Maurer in der Lehre?
- Für Lernende legt der LMV keinen festen Mindestlohn fest. Die Sektionen des Baumeisterverbands geben jedes Jahr Empfehlungen heraus, die je nach Region verschieden sind. Fest im Vertrag stehen dagegen sechs Wochen Ferien, ein 13. Monatslohn und die halbe Baustellenzulage.
- Bekomme ich im Akkordlohn auch einen 13. Monatslohn?
- Ja, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ohne schriftliche Abmachung gelten die Regeln des LMV zum 13. Monatslohn, zu den Ferien, den Feiertagen und der Krankentaggeldversicherung auch im Akkord. Dasselbe gilt, wenn du neben dem festen Lohn eine Leistungsprämie bekommst.
- Darf mein Arbeitgeber mich bei einem Stellenwechsel in eine tiefere Lohnklasse einteilen?
- Grundsätzlich nicht. Wer in B oder A eingeteilt war, behält diese Klasse beim Wechsel in einen anderen Baubetrieb. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der neue Arbeitgeber sie schriftlich vereinbart und der paritätischen Berufskommission meldet.
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