Lohn Elektriker Schweiz 2026: Mindestlöhne nach GAV bis 2029

Der Lohn in Kürze
Als Elektroinstallateur EFZ verdienst du 2026 direkt nach der Lehre mindestens 4’500 Franken brutto im Monat, 13 Mal im Jahr. Ab dem 1. Januar nach einem vollen Jahr im Beruf sind es mindestens 5’000 Franken. Für Montage-Elektriker EFZ gelten 4’300 und 4’700 Franken. Am 1. Januar 2027 steigen alle diese Mindestlöhne um 100 Franken.
Wer «Lohn Elektriker Schweiz» sucht, landet meist auf Lohnportalen. Dort stehen Durchschnitte aus eigenen Umfragen, manchmal aus weniger als hundert Einträgen, und Jahreslöhne, die mal mit zwölf und mal mit dreizehn Monatslöhnen gerechnet sind, ohne dass es dabei steht. Was dir zusteht, steht dagegen in einem Bundesratsbeschluss: Der Bundesrat hat den Gesamtarbeitsvertrag der Schweizerischen Elektrobranche (GAV) am 11. Dezember 2025 bis Ende 2029 allgemeinverbindlich erklärt, samt den Mindestlöhnen für jedes Jahr. Wir haben diesen Beschluss, den GAV-Text, die Merkblätter der Paritätischen Landeskommission (PLK) und die Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik gelesen und nachgerechnet.
Für wen der GAV Elektro gilt
Der GAV gilt für jeden Betrieb in der Schweiz, der elektrische Installationen nach der Niederspannungs-Installationsverordnung macht, Schwachstrom- und Gebäudeinformatikanlagen installiert oder dafür Schlitze spitzt und Rohre einlegt (Art. 3.3.1 GAV). Weil er allgemeinverbindlich ist, spielt es keine Rolle, ob dein Chef Mitglied beim Branchenverband EIT.swiss ist. Auch Temporärfirmen und ausländische Firmen, die hier arbeiten, müssen die Mindestlöhne zahlen.
Es gibt drei Ausnahmen, die du kennen solltest. Erstens gilt der Vertrag nicht in Genf und im Wallis, die eigene GAV haben, wie die Übersicht des SECO bestätigt. Zweitens sind Kader, Büropersonal und alle ausgenommen, die vorwiegend planen, projektieren, kalkulieren oder Offerten schreiben, also meist auch Elektroplaner. Drittens gilt im Kanton Neuenburg der kantonale Mindestlohn, wenn er höher ist als der Mindestlohn im GAV.
Ebenfalls nicht hierher gehören Zahlen aus dem GAV der Gebäudetechnikbranche, einem eigenen Vertrag, den das SECO separat aufführt, und Zahlen aus Liechtenstein, das nicht unter den Schweizer GAV fällt. Wer beides vermischt, landet schnell bei falschen Beträgen. Für alle anderen gilt eine Tabelle mit fünf Jahrgängen.
Die Mindestlöhne 2026 bis 2029
Der Mindestlohn hängt von zwei Dingen ab: welchen Abschluss du hast und ob du schon ein volles Jahr Erfahrung in der Schweiz mitbringst. Die Beträge stehen in Anhang 5c des GAV und gelten als Monatslohn bei einer 40-Stunden-Woche. 2028 bleiben sie auf dem Stand von 2027.
| Stufe | 2026 | 2027 und 2028 | 2029 |
|---|---|---|---|
| Elektroinstallateur EFZ, nach dem Abschluss | 4’500 | 4’600 | 4’700 |
| Elektroinstallateur EFZ, nach einem vollen Jahr | 5’000 | 5’100 | 5’200 |
| Montage-Elektriker EFZ, nach dem Abschluss | 4’300 | 4’400 | 4’500 |
| Montage-Elektriker EFZ, nach einem vollen Jahr | 4’700 | 4’800 | 4’900 |
| Gebäudeinformatiker oder Telematiker EFZ, nach dem Abschluss | 4’770 | 4’870 | 4’970 |
| Gebäudeinformatiker oder Telematiker EFZ, nach einem vollen Jahr | 5’300 | 5’400 | 5’500 |
| Teamleiter mit Prüfungszertifikat | 5’600 | 5’700 | 5’800 |
Aufs Jahr gerechnet heisst das: Ein Elektroinstallateur mit Erfahrung kommt 2026 auf mindestens 65’000 Franken brutto, ein Montage-Elektriker auf 61’100 Franken. Direkt nach der Lehre sind es 58’500 und 55’900 Franken.

Zwei Stufen fehlen in der Tabelle oben, weil sie für ausgebildete Elektriker selten zählen. Mit einem schulischen Abschluss in der Elektrobranche oder einer ausländischen Elektroausbildung ohne Anerkennung sind es 2026 mindestens 4’300 Franken, nach einem vollen Jahr in der Schweiz 4’600. Ohne Berufsabschluss in der Branche gelten 4’200 Franken und nach zwei Jahren Erfahrung 4’500. Für Jugendliche ohne EFZ gilt bis zum 20. Altersjahr gar kein Mindestlohn (Art. 17.1 GAV). Spannend wird es beim Wechsel in die höhere Stufe.
Warum «nach einem Jahr» rund 17 Monate heissen kann
Den höheren Mindestlohn bekommst du nicht ein Jahr nach der Lehrabschlussprüfung, sondern am 1. Januar nach einem vollen Kalenderjahr im Beruf. So steht es im Merkblatt der PLK zur Branchenerfahrung: Die Erfahrung zählt ab dem 1. Januar des Jahres nach dem Abschluss. Die Monate zwischen Lehrende und Neujahr zählen also nicht.
Ein Beispiel: Du schliesst die Lehre im Sommer 2026 ab. Bis Ende 2026 gilt der Einstiegslohn von 4’500 Franken. Das Jahr 2027 ist dein erstes volles Berufsjahr, also bleibt es beim Einstiegslohn, der dann bei 4’600 Franken liegt. Erst ab dem 1. Januar 2028 hast du Anspruch auf die höhere Stufe, dann 5’100 Franken.

Die PLK regelt im Merkblatt auch Sonderfälle. Rekrutenschule und Durchdienerzeit zählen nicht als Branchenerfahrung, Weiterbildungen und längere Abwesenheiten ebenso wenig. Belegen musst du deine Jahre lückenlos, mit Arbeitszeugnissen, Lohnabrechnungen oder Abrechnungen der Sozialversicherungen. Ein Lebenslauf allein reicht nicht. Für die richtige Einstufung ist laut den FAQ der PLK aber in erster Linie der Arbeitgeber verantwortlich: Er muss die Dokumente verlangen, und eine falsche Einstufung wird bei einer Kontrolle ihm angelastet, nicht dir. Welche Stufe du hast, hängt zuerst vom Abschluss ab.
Elektroinstallateur oder Montage-Elektriker: was der Abschluss ausmacht
Zwischen den beiden häufigsten Abschlüssen liegen beim Mindestlohn 200 Franken im Monat direkt nach der Lehre und 300 Franken nach einem vollen Jahr. Der Grund liegt in der Ausbildung: Die Lehre als Elektroinstallateur EFZ dauert laut berufsberatung.ch vier Jahre, die als Montage-Elektriker EFZ drei. Mit dem Abschluss als Gebäudeinformatiker oder Telematiker EFZ liegt das Minimum noch etwas höher.
Hast du deinen Abschluss im Ausland gemacht, zählt er nur mit einer Gleichwertigkeitsbestätigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) oder des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Mit ihr giltst du als Elektroinstallateur oder Montage-Elektriker EFZ. Ohne sie fällst du in die tiefere Stufe für ausländische Elektroausbildungen. Für einen Elektroinstallateur beträgt der Unterschied nach einem Jahr Erfahrung 400 Franken im Monat (5’000 statt 4’600), auf ein Jahr gerechnet 5’200 Franken. Die Anerkennung lohnt sich also, und laut FAQ der PLK muss dich dein Arbeitgeber auf diese Möglichkeit hinweisen.
Wer die Weiterbildung zum Elektro-Teamleiter mit Prüfungszertifikat abschliesst, hat Anspruch auf mindestens 5’600 Franken. Nach oben gibt es dann keine GAV-Stufe mehr. Ob du den Lohn im Monat oder pro Stunde bekommst, ändert an diesen Beträgen nichts, nur an der Rechnung.
Wie hoch ist der Stundenlohn als Elektriker?
Den Stundenlohn rechnest du aus dem Monatslohn: Monatslohn geteilt durch 174 ergibt den Stundengrundlohn (Art. 16.3 GAV). Bist du im Stundenlohn angestellt, kommen laut dem Musterarbeitsvertrag in Anhang 6 drei Zuschläge dazu, weil Ferien, Feiertage und der 13. Monatslohn sonst fehlen würden: 11,59 Prozent für 27 Ferientage, 3,59 Prozent für neun bezahlte Feiertage und auf diese Summe noch einmal 8,33 Prozent für den 13. Monatslohn. Ab 50 Jahren sind es für 30 Ferientage 13,04 Prozent.
| Stufe 2026 | Grundlohn pro Stunde | mit allen drei Zuschlägen |
|---|---|---|
| Elektroinstallateur, nach dem Abschluss | 25.86 | rund 32.27 |
| Elektroinstallateur, nach einem vollen Jahr | 28.74 | rund 35.86 |
| Montage-Elektriker, nach dem Abschluss | 24.71 | rund 30.83 |
| Montage-Elektriker, nach einem vollen Jahr | 27.01 | rund 33.70 |
| Teamleiter mit Prüfungszertifikat | 32.18 | rund 40.15 |
Die Grundlöhne hat die PLK für die gleichen Monatsbeträge schon im Lohnanhang 2025 so ausgewiesen. Die Werte mit Zuschlägen haben wir nach Anhang 6 gerechnet; je nach Rundung der Lohnbuchhaltung können sie um einen Rappen abweichen. Ab 2027 steigt der Grundlohn für Elektroinstallateure nach dem Abschluss auf 26.44 Franken, mit Erfahrung auf 29.31 Franken.
Schau auf deiner Abrechnung, ob die Zuschläge einzeln stehen. Ein Stundenlohn von 30 Franken klingt nach mehr als 25.86, ist für einen erfahrenen Elektroinstallateur aber zu wenig, wenn Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn schon darin stecken sollen. Damit sind wir beim 13. Monatslohn selbst.
Der 13. Monatslohn und was sonst dazukommt
Der 13. Monatslohn ist im GAV Pflicht und beträgt 100 Prozent deines durchschnittlichen Monatslohns im Kalenderjahr (Art. 18 GAV). Der Betrieb zahlt ihn spätestens im Dezember oder beim Austritt, nach Absprache auch monatlich. Arbeitest du nicht das ganze Jahr im Betrieb, bekommst du ihn anteilig. Kürzen darf der Arbeitgeber ihn nur, wenn du im Jahr insgesamt mehr als zwei Monate ausfällst, und dann um einen Zwölftel pro weiteren vollen Monat. Militärische Wiederholungskurse zählen nicht als Ausfall.
Dazu kommen Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten (Art. 25 GAV). Samstags von 13 bis 23 Uhr gibt es 25 Prozent, nachts von 23 bis 6 Uhr 50 Prozent, an Sonn- und Feiertagen 100 Prozent. Diese Zuschläge dürfen nur in Geld bezahlt werden, nicht mit Freizeit. Überstunden laufen über das Jahr auf ein Konto: Bis zu 100 Stunden darfst du ins nächste Jahr mitnehmen, alles darüber muss im Januar mit 25 Prozent Zuschlag ausbezahlt werden (Art. 21.3 GAV). Angeordnete Stunden über 50 pro Woche gelten als Überzeit und kosten ebenfalls 25 Prozent extra.
Für die Spesen gelten feste Mindestbeträge. Liegt die Baustelle mehr als effektiv 15 Minuten vom Firmensitz entfernt, bekommst du mindestens 18 Franken pro Tag für das Mittagessen (Art. 33.1 GAV); 2025 waren es noch 16 Franken. Fährst du mit Einverständnis des Betriebs mit deinem eigenen Auto, gibt es 60 Rappen pro Kilometer. Für Motorrad oder Mofa sind es pauschal 50 Franken im Monat, für das Velo 20 Franken (Art. 34.1 GAV). Du hast 27 Ferientage im Jahr, ab 50 sind es 30, und bis zu fünf bezahlte Tage für Weiterbildung, wenn der Kurs von den Vertragsparteien kommt oder anerkannt ist.
Vom Lohn gehen neben den üblichen Sozialabzügen 21 Franken im Monat für Vollzug und Weiterbildung ab, auch bei Teilzeit; der Arbeitgeber zahlt noch einmal gleich viel. Eine eigene Frühpensionierung wie den FAR im Bauhauptgewerbe, den wir im Beitrag zur Frühpensionierung auf dem Bau erklären, kennt der Elektro-GAV nicht. Lernende sind vom Abzug befreit, und für sie gelten auch sonst eigene Regeln.
Wie viel verdient ein Elektriker in der Lehre?
Für Lernende gilt kein GAV-Mindestlohn (Art. 17.1 GAV). Der Bundesrat hat aber einen Teil des Vertrags auch für Lernende verbindlich erklärt: Arbeitszeit, Ferien, Feiertage, bezahlte Absenzen, Spesenersatz und den 13. Monatslohn. Als Lernender bekommst du also ebenfalls 13 Monatslöhne und die 18 Franken fürs Mittagessen, wenn die Baustelle ausserhalb des 15-Minuten-Gebiets liegt.
Wie hoch der Lehrlingslohn ist, regeln Empfehlungen. Der Regionalverband EIT.ost für St. Gallen, beide Appenzell und Liechtenstein empfiehlt für Lehrbeginn im Sommer 2026 diese Monatslöhne für Elektroinstallateure und Montage-Elektriker:
- Lehrjahr: 800 Franken
- Lehrjahr: 1’000 Franken
- Lehrjahr: 1’300 Franken
- Lehrjahr: 1’600 Franken (nur Elektroinstallateure)
Für eine Zusatzlehre empfiehlt EIT.ost 2’500 Franken im ersten und 3’000 Franken im zweiten Jahr. Das offizielle Berufsberatungsportal berufsberatung.ch nennt für die ganze Schweiz tiefere Werte: 700, 900, 1’150 und 1’462 Franken für Elektroinstallateure, 700, 900 und 1’105 Franken für Montage-Elektriker. Ein Datum nennt das Portal dazu nicht. Beide sind Empfehlungen, keine Pflicht. Was gilt, steht in deinem Lehrvertrag.
Lehrstellen finden
Frag beim Schnuppern direkt nach dem Lohn pro Lehrjahr und ob der Betrieb sich an die Empfehlung seines Regionalverbands hält. Für ausgelernte Elektriker bringt der Jahreswechsel 2027 mehr.
Was sich am 1. Januar 2027 ändert
Alle Mindestlöhne steigen am 1. Januar 2027 um 100 Franken, so wie es im Bundesratsbeschluss steht. 2028 bleiben sie gleich, 2029 kommen noch einmal 100 Franken dazu. Diese Beträge sind fix und hängen nicht von der Teuerung ab. Für Teamleiter sind es 5’700 Franken, für erfahrene Elektroinstallateure 5’100.
Für deinen tatsächlichen Lohn gilt eine zweite Regel (Art. 17.6 GAV). Liegt die Teuerung im September unter 1,5 Prozent, wird sie auf den effektiven Löhnen ausgeglichen, mindestens aber mit 50 Franken im Monat. Laut Bundesamt für Statistik lag die Teuerung im September 2026 bei 1,0 Prozent. Die PLK rechnet in ihren FAQ an einem fiktiven Beispiel genau diesen Fall vor: Bei 1 Prozent Teuerung gibt es auf 4’700 Franken 50 Franken mehr, auf 6’000 Franken 60 Franken. Nach dieser Regel würde dein Lohn 2027 also um 1 Prozent steigen, mindestens um 50 Franken. Liegst du damit noch unter dem neuen Mindestlohn, gilt dieser.
Verbindlich wird das erst mit der Lohnvereinbarung für 2027. Auf der Seite der PLK mit den Lohnvereinbarungen war bis Mitte Oktober 2026 erst die Vereinbarung für 2026 aufgeschaltet. In der Vereinbarung für 2026 bekamen die generellen 50 Franken nur Leute, die vor dem 1. Oktober 2025 im gleichen Betrieb angefangen hatten. Fängst du jetzt eine neue Stelle an, prüf also, ob für 2027 wieder ein solcher Stichtag gilt.
Ab 2027 gilt zudem eine Weisung der PLK zur Reisezeit. Sie stellt klar: Der Weg vom Betrieb zur Baustelle ist immer bezahlte Arbeitszeit. Fängst du direkt auf der Baustelle an, ist die Zeit bezahlt, die über deinen normalen Arbeitsweg zum Betrieb hinausgeht. Mitgliedsbetriebe von EIT.swiss dürfen stattdessen ein Gebiet von höchstens 15 Minuten Wegzeit um den Firmensitz festlegen, in dem der Weg zur Baustelle nicht zählt; liegt die Baustelle weiter weg, ist die Wegzeit ab Firmensitz minus 15 Minuten bezahlt. Dieses Gebiet muss in deinem Arbeitsvertrag oder einem Betriebsreglement stehen. Ob all das viel ist, zeigt erst der Vergleich mit den echten Löhnen.
Was verdient ein Elektriker in der Schweiz wirklich?
Die meisten Elektriker verdienen deutlich mehr als das Minimum. In der Lohnstrukturerhebung 2024 des Bundesamts für Statistik lag der Medianlohn der Berufsgruppe «Elektriker und Elektroniker» bei 6’432 Franken im Monat. Die Hälfte verdiente mehr, die Hälfte weniger. Die Statistik rechnet alle Löhne auf 40 Stunden pro Woche um und zählt einen Zwölftel des 13. Monatslohns und der Boni dazu, wie die Medienmitteilung zur Erhebung erklärt.
Damit der Vergleich fair ist, haben wir den GAV-Mindestlohn gleich umgerechnet. 5’000 Franken mal 13, geteilt durch 12, ergibt 5’417 Franken. Das ist weniger als der Wert, über dem drei Viertel der Elektriker und Elektroniker lagen: 5’730 Franken. Der Einstiegslohn nach der Lehre ergibt umgerechnet 4’875 Franken und liegt damit unter dem Wert, den neun von zehn überschritten, nämlich 5’199 Franken. Die Mindestlöhne waren 2024 gleich hoch wie 2026, der Vergleich passt also zeitlich.

Das Alter macht den grössten Unterschied. Bis 29 liegt der Median bei 5’765 Franken, zwischen 30 und 49 bei 6’681 und ab 50 bei 7’352 Franken. Nach Region schwankt der Median weniger: Am höchsten lag er im Espace Mittelland mit Bern, bei 6’645 Franken, in Zürich bei 6’459 und am tiefsten im Tessin, bei 5’825 Franken. Zwei Einschränkungen gelten: Die Berufsgruppe umfasst neben Elektroinstallateuren auch Elektroniker und Elektromechaniker, und die Werte enthalten Schicht- und Nachtzuschläge. Als Richtwert für ein Lohngespräch taugen sie trotzdem.
Wenn dein Lohn nicht stimmt
Prüf zuerst drei Dinge auf deinem Arbeitsvertrag und deiner Lohnabrechnung: den Abschluss, nach dem du eingestuft bist, das Datum, ab dem deine Branchenerfahrung zählt, und bei Stundenlohn die drei Zuschläge. Stimmt etwas nicht, sprich zuerst mit dem Betrieb und bring deine Zeugnisse mit.
Hilft das nicht, kannst du dich an die regionale paritätische Kommission wenden oder an die PLK in Bern, die laut GAV-Text Lohnbuchkontrollen durchführen lässt. Findet sie Verstösse, muss der Betrieb nachzahlen und kann eine Konventionalstrafe von bis zu 30’000 Franken pro Verstoss bekommen, in schweren Fällen mehr. Weitere Anlaufstellen sind die Gewerkschaften Unia und Syna, die den GAV zusammen mit EIT.swiss abgeschlossen haben.
Stellen auf dem Bau im Kanton Bern
Bei einem Stellenwechsel lohnt es sich, mit den Zahlen aus der Lohnstrukturerhebung zu verhandeln statt mit dem Minimum. Frag im Gespräch nach Monats- oder Stundenlohn, nach der Einstufung und danach, ob der Betrieb ein Wegzeit-Gebiet festgelegt hat. Wie die Löhne im Bauhauptgewerbe nach Lohnklasse und Zone funktionieren, zeigen wir im Beitrag zu den Maurerlöhnen, und was bei einem Einsatz über ein Temporärbüro gilt, im Beitrag Temporär auf dem Bau. Offene Stellen in der Stadt Basel findest du unter Handwerk und Bau in Basel.
Häufige Fragen
- Gilt der Mindestlohn auch, wenn ich temporär als Elektriker arbeite?
- Ja. Laut der Paritätischen Landeskommission gelten die Mindestlöhne des allgemeinverbindlichen GAV auch für Personalverleiher. Auch eine generelle Lohnerhöhung steht dir zu, wenn du bei der Verleihfirma unter Vertrag stehst, sobald sie allgemeinverbindlich wird, egal in welchem Einsatzbetrieb. Das gilt nicht, wenn die Lohnvereinbarung neu Angestellte über einen Stichtag ausschliesst.
- Was gilt für Elektriker in Genf und im Wallis?
- Dort gilt der nationale GAV nicht, weil beide Kantone einen eigenen Vertrag für die Elektrobranche haben. Die Zahlen in diesem Beitrag kannst du für Genf und das Wallis also nicht verwenden. Frag dort bei der kantonalen paritätischen Kommission oder bei einer Gewerkschaft nach den aktuellen Mindestlöhnen.
- Bekomme ich als Grenzgänger mit deutschem Gesellenbrief den Mindestlohn für Elektroinstallateure?
- Nur mit einer Gleichwertigkeitsbestätigung des Starkstrominspektorats ESTI oder des Staatssekretariats SBFI. Ohne sie fällst du in die Stufe für eine ausländische Elektrofachausbildung, 2026 mit mindestens 4300 Franken und nach einem vollen Jahr Erfahrung in der Schweiz 4600 Franken. Dein Arbeitgeber muss dich laut der Landeskommission auf die Möglichkeit der Anerkennung hinweisen.
- Gilt der GAV auch für Elektroplaner?
- Meist nicht. Wer vorwiegend plant, projektiert, kalkuliert oder Offerten schreibt, ist vom allgemeinverbindlichen GAV ausgenommen, ebenso Kader und Leute mit überwiegend Büroarbeit. Für Elektroplaner gibt es deshalb keinen GAV-Mindestlohn; der Lohn ist frei verhandelt.
- Darf mein Chef mir weniger zahlen, wenn ich gesundheitlich eingeschränkt bin?
- Nur mit Bewilligung. Kann ein Mindestlohn wegen der Person nicht bezahlt werden, etwa wegen einer gesundheitlichen Einschränkung, muss der Betrieb bei der Paritätischen Landeskommission ein Gesuch stellen. Die Vereinbarung muss begründet sein und von dir mitunterschrieben werden.
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